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Internetrecht

Internetrecht

Rechtsanwälte Salchow & Matzek in Hamburg

Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Internetrechts zur Verfügung. Im Folgenden haben unsere Anwälte erste Informationen für Sie zusammen gestellt.  Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an!

Was ist das Internetrecht?

Als

  • Internetrecht,
  • Onlinerecht,
  • Recht der neuen Medien oder auch
  • IT-Recht

werden in der anwaltlichen Tätigkeit die Bereiche erfasst, mit dem Internet und dem Computer in Verbindung stehen.

Der Verkauf und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken.

Auch im privaten Alltag spielt das Internet eine tragende Rolle.

Im Bereich des Online-Rechts geht es daher u.a. um

  • Abwehransprüche aus unberechtigten Abmahnungen oder
  • die Abmahnung eines Mitbewerbers selbst gehen, der sich wettbewerbswidrig einen Vorteil verschafft.

Für Händler spielt auch die Abmahnung wegen einer falschen Widerrufsbelehrung, der fehlenden Verlinkung zum Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) oder fehlerhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine große Rolle.

Der Verkauf und Kauf zwischen Privatpersonen oder auch Verbrauchern und Unternehmern z.B. über

  • Ebay,
  • Ebay Kleinanzeigen oder
  • Amazon oder
  • andere Internetportale.

birgt auch immer wieder Fallen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite.

Im Bereich des Internetrechts schreitet das Recht schnell voran.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und kostenloser Ersteinschätzung!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Onlinehandel, Onlineshop, E-Commerce, Informationspflicht

Onlinehandel, Onlineshop, E-Commerce, Informationspflicht

Der Onlinehandel (engl. E-Commerce) ist ein allgemeiner Begriff und beschreibt jeden Handel im Internet.

Ihr Onlineshop – die Vorteile und Risiken

Eine spezielle Form des Onlinehandels – und die am häufigsten genutzte Vertriebsform im Internet – ist der Betrieb eines Onlineshops.

Daneben haben einen hohen Bekanntheitsgrad Auktionshäuser wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon sowie Plattformen und Portale.

Ein unschlagbarer Vorteil im Onlinehandel sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer ist das Erreichen eines großen Kundenkreises.

Allerdings birgt der Onlinehandel nicht unerhebliche rechtliche Risiken, da eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten zu berücksichtigen sind.

Das erhebliche Potenzial möglicher Rechtsverstöße wird dabei oft unterschätzt.

Unsere Anwälte – für Unternehmer und Online-Verkäufer

Der Ausgangspunkt eines Onlineshops ist wie bei jedem Internetauftritt die Anbieterkennzeichnung.

Hier bestehen eng umrissene Informationspflichten, so muss zum Beispiel jeder Homepagebetreiber bestimmte Informationen im Impressum hinterlegen, wobei das Impressum auch leicht erkennbar, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar sein muss.

Für kommerzielle Internetseiten und damit auch für den Onlinehandel bestehen besondere Informationspflichten, hier müssen z.B. für den Besucher der Homepage deutlich sichtbar Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten hinterlegt sein.

Der Betreiber eines Onlineshops muss seinen Kunden außerdem gewissen Informationen bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Der Verkäufer muss u.a. auf Folgendes hinweisen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Gewährleistung und Garantie,
  • Preise der angebotenen Waren,
  • Versandkosten,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Widerrufsrechte,
  • Rückgaberecht u.v.m.

Wie bei jedem anderen Vertrag, der ohne Zuhilfenahme digitaler Medien z.B. beim Bäcker zustande kommt, benötigt man dafür ein Angebot und die Annahme des Angebots.

Bei einem Onlineshop bedeutet die Präsenation der Ware in der Regel noch kein Angebot, sondern rechtlich lediglich eine sog. „invitatio ad offerendum“, also eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Dieses Angebot gibt der Kunde durch seine Bestellung ab.

Dieses Angebot nimmt der Verkäufer dann ausdrücklich z.B. per Email oder durch Lieferung der Ware an.

Durch diese Vorgehensweise benötigt man an unterschiedlichen Stellen des Bestellprozesses unterschiedliche Hinweise an den Kunden.

Wir stehen Ihnen zur Erstellung der AGB für Ihren Online-Shop oder Ebay-Shop gerne zur Verfügung! Sprechen Sie uns an!

Datenschutz im Onlineshop

Nicht nur die o.g. Hinweise zum Vertragsschluss sind im Online-Geschäft zu beachten, auch der Datenschutz ist bei der Bestellung in Online-Shops ein wichtiger Punkt.

So ist es ohne die Einwilligung des Kunden nicht möglich, die Verarbeitung personenbezogener Daten vorzunehmen. Ohne diese Verarbeitung ist es jedoch nicht möglich, die Bestellung überhaupt abzuarbeiten.

Rechtssichere Texte zum Datenschutz sind insofern ein Muss!

Als Shop-Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, dem Kunden zu Beginn seines ersten Einkaufs über den Umfang, die Art und die Zwecke der Datenverarbeitung zu informieren.

Dies geschieht meist über eine Datenschutzerklärung, die genau wie die AGB an gut sichtbarer Stelle für den Kunden bereitgestellt werden sollte.

Bei der Erstellung eines Onlineshops ergeben sich typischerweise Fragen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen oder der allgemeinen Vertragsgestaltung.

Werden hier Fehler gemacht, kommt es immer wieder zu Abmahnungen, die ihre Ursache in fehlerhaften AGB, Widerrufsbelehrungen, Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen sowie Wettbewerbsverstößen haben.

Auch die Widerrufsbelehrungen sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. So gelten z.B. für Ebayhändler und bei Amazon spezielle Vorschriften. Solche Abmahnungen sind häufig mit sehr hohen Kosten verbunden und können vermieden werden.

Wir sind Ihr Partner bei der Eröffnung Ihres Onlineshops! Rufen Sie uns an!

Unsere Anwälte – Internetrecht für Verbraucher

Der Kauf oder Verkauf über das Internet kann schnell und unkompliziert Wünsche erfüllen und Menschen zusammenbringen.

So findet man auf

  • Amazon,
  • Ebay,
  • Ebay-Kleinanzeigen,
  • Partnerbörsen,
  • Routenplanern (maps) oder ähnlichen Seiten

schnell das Gewünschte oder den Traumpartner.

Doch auch Betrüger nutzen die Anonymität des Internets immer wieder.

So gelangt man als Ratsuchender schnell in einen kostenpflichtigen Vertrag, den man so gar nicht abschließen wollte.

Über Ebay-Kleinanzeigen sollten Sie sich immer an die Regel der Barzahlung halten! Nicht selten werden hier mit gehackten PayPal-Konten arglose Verkäufer betrogen.

Sie haben Probleme mit einem Ebay-Kauf und wollen als Käufer Ihr Geld zurück oder als Verkäufer den Verkauf Ihrer Ware durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche des Käufers abwehren?

In diesem Bereich schreitet das Recht schnell voran, unsere Anwälte mit langjähriger Erfahrung im Internetrecht helfen Ihnen!

Hier bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schnell ist ein Vertrag über das Internet geschlossen, man ist sich einig und möchte den Vertrag abwickeln.

Onlineshop und AGBs

Dazu sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für große und kleine Unternehmen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen unerlässlich.

Vorteile der Nutzung von eigenen AGB sind u.a.:

  • Standardisierung von Abläufen,
  • Kostenreduzierung,
  • Zeitersparnis,
  • Stärkung der eigenen Rechtsposition durch Abwehrklauseln.

Die meisten Geschäftsbedingungen enthalten insofern auch eine sog. Abwehrklausel, durch welche die Geltung von Vertragsbedingungen der Gegenseite ausgeschlossen werden sollen.

Bei der Bereitstellung eines Internetshops sind Allgemeine Geschäftsbedingungen auch wegen der gesetzlich vorgesehenen Belehrungspflichten unabdinglich.

Geltung der AGBs – AGB bei Onlineshop und Ebay-Shop richtig einbeziehen

Die Vorteile der AGB können nur dann zur Geltung kommen, wenn sie in den Vertragsschluss einbezogen werden.

Wichtig:

Damit die AGB in den Vertrag einbezogen werden, muss der Kunde

  • vor Vertragsschluss von den Vertragsbedingungen (AGB) Kenntnis nehmen und
  • sich mit der Gültigkeit einverstanden erklären.

Dies ist besonders wichtig z.B. bei der Erstellung eines Online-Shops oder eines Ebay-Shops!

Schon bei der Erstellung des Onlineshops muss daher darauf geachtet werden, dass der Online-Kunde vor dem Abschluss des Bestellvorganges die AGB lesen und bestätigen kann.

Die gängigen Software für die Erstellung eines Online-Shops haben sich darauf eingestellt. Dies ist ein großer Vorteil.

Sofern der Shop händisch erstellt, designed und programmiert wird, muss der Betreiber hier achtsam sein, dass die Belehrungen an den richtigen Stellen erfolgen.

Hinweis auf die AGB – Erreichbarkeit auf Ihrer Seite

Aufgrund der bestehenden Informationspflichten im Internet ist es hier auch immer ratsam, die Kunden jeweils an gut sichtbaren Stellen auf der Internetseite auf die AGBs hinzuweisen. Hier bestehen viele unterschiedliche gesetzliche Hinweispflichten.

Die Rechtsprechung zum Thema AGB wird ständig aktualisiert – sprechen Sie uns an, wir klären Ihre Fragen!

Onlineshop ohne AGB? Undenkbar!

Es gibt kaum ein Produkt und kaum eine Dienstleistung, das nicht über das Internet vertrieben und beworben wird.

Jeder einzelne Shopbetreiber benötigt daher Allgemeine Geschäftsbedingungen.

AGB selbst erstellen? Auf keinen Fall!

Warum nicht bei einem Konkurrenten „abschreiben“?

Als Anwälte im Internetrecht müssen wir von dieser Vorgehensweise dringend abraten!

Zum Einen wird das von Ihnen gewählte „Muster“ mit hoher Wahrscheinlichkeit Lücken oder unwirksame Klauseln enthalten. Gegebenenfalls verstoßen Sie auch durch das Kopieren gegen Urheberrechte.

Beides kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere in den Bereichen in denen eine große Konkurrenz herrsht, die Mitbewerber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Konkurrenten systematisch durchforsten lassen, um Verstöße sodann kostenpflichtig durch den eigenen Anwalt abmahnen zu lassen.

Abmahnung – berechtigt oder nicht?

Bei einer Abmahnung geht es immer darum, dass sich ein Mitbewerber gegenüber seinem Konkkurrenten benachteiligt fühlt, weil dieser bestimmten Pflichten nicht nachkommt, obwohl das Gesetz dies vorsieht.

So kann z.B. eine veraltete Widerrufsbelehrung dazu führen, dass Ihnen als Betreiber eines Online-Shops eine Abmahnung ins Haus flattert, Sie zur Unterlassung verpflichtet sind und auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen müssen.

Dies kann schnell teuer werden!

Hier zahlt sich die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Anwalts aus – wir stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung!

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!

Abmahnung, Widerrufsrecht, Unterlassung

Abmahnung, Widerrufsrecht, Unterlassung

Sie sind
– Nutzer einer Tauschbörse,
– Betreiber eines Online-Shops,
– Betreiber eines Ebay-Shops,
– Betreiber einer Website oder
– Betreiber eines Blogs
und haben eine Abmahnung erhalten?
Rufen Sie uns an – wir besprechen sofort mit Ihnen Ihr Anliegen und helfen Ihnen weiter!
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Warum erhalten Sie eine Abmahnung – was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen dienen zunächst dazu, rechtswidrige Zustände im Internet aufzudecken und beenden.

Rechtlich gesehen wird der Abgemahnte / Abmahnungsempfänger von dem Abmahnenden auf sein – tatsächlich oder vermeintlich – rechtswidriges Verhalten im Internet hingewiesen. Gleichzeitig soll er erklären, dass er dieses Verhalten zukünftig nicht mehr wiederholen wird.

Abmahnungen kann es u.a. geben wegen:

  • Unerlaubtes Verwenden eines Bildes oder Textes,
  • Fehlerhafte Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung,
  • Fehlender Hinweis auf die OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform),
  • Unerlaubter Downlaod von Filmen, Serien, Folgen, Liedern, Alben u.v.m.

Abmahnung bei Onlineshops, Abmahnung bei Ebay-Shops

Onlineshops sind für einen großen Kundenkreis zugänglich, die Kehrseite ist, dass auch die Konkurrenz größer ist, als bei einem Präsenz-Shop vor Ort. So sind die Daten im Internet auch für die Urheber von Texten oder Fotos zugänglich – die Inhaber von Rechten an diesen Texten und Fotos durchsuchen nicht selten das Internet danach, ob ihre Werke unbefugt von anderen genutzt werden.

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Widerrufsbelehrung, dem Impressum oder dem Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen.

Zudem gibt es beim Onlinehandel zwingend zu beachtende Informationspflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr die im herkömmlichen, Präsenz-Geschäftsverkehr nicht bestehen.

Dies stellt nur einen Ausschnitt der möglichen Abmahnfälle dar, weshalb die Inanspruchnahme eines kompetenten Anwalts nicht nur hilfreich, sondern oft auch notwendig ist.

Solche Verstöße können dann schnell teuer werden!

Gestalten Sie Ihre Internetfläche (Onlineshop, Ebay-Shop, Webseite) abmahnsicher!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Abmahnung wegen Download

Im Bereich des „Filesharings“ (File-Sharing, File Sharing) ist die Abmahnung nicht nur ein Instrument für den Rechteinhaber, seine Rechte durchzusetzen, sondern auch ein einträgliches Geschäft für die Vertreter der Rechteinhaber geworden.

Fast jeder kennt die Abmahnungen wegen des Downloads von Filmen, Serien, Folgen, eines Albums oder einzelnen Liedern von entsprechenden Portalen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!

Inhalt Abmahnung – Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben ist zu unterscheiden zwischen

  • Abmahnung und
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Die Abmahnung selbst beschreibt meist den Sachverhalt, aus dem sich die rechtswidrige Handlung des Abgemahnten ergibt.

Dies kann sein:

  • Unerlaubter Download von Filmen, Serien, Folgen, Liedern, Alben u.v.m.
  • unerlaubtes Verwenden eines Bildes oder Textes,
  • fehlerhafte Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung,
  • fehlender Hinweis auf die OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) u.v.m.

Daher findet sich in der Abmahnung, also dem Anschreiben selbst, welches Verhalten abgemahnt wird und künftig zu unterlassen ist.

Darüber hinaus wird eine – oft kurze – Frist zur Antwort gesetzt.

Wichtig:

  • Ignorieren Sie diese Fristen nicht!

Wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, droht meist zügig ein gerichtliches Verfahren. Hier können immense Kosten entstehen!

  • Prüfen Sie den beschriebenen Sachverhalt

Trifft der Sachverhalt tatsächlich zu? Hat gegebenenfalls ein – minderjähriges – Kind den Download veranlasst?

Selbst wenn dies der Fall ist, sollte die Unterlassungserklärung noch nicht unterschrieben werden. Eine durch Ihren Anwalt formulierte Unterlassungserklärung kann Sie oft vor weiteren Zahlungen bewahren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der häufig vorformulierten Vertragsstrafe.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Abmahnung und Unterlassungserklärung – was ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?

Die oben erwähnte Abmahnung macht also den Internetnutzer auf ein Verhalten aufmerksam, welches der Abmahnende als rechtswidrig eingestuft hat – im weiteren Verlauf soll der Abgemahnte dann erklären, dass er dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr an den Tag legen wird.

Diese Erklärung soll sodann durch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Sie ist an bestimmte Inhalte gebunden.

Meist sind diese – von dem Abmahnenden, bzw. dessen Abmahn-Anwalt – vorgefertigten Dokumente mit „Unterlassungserklärung“ überschrieben.

Daneben enthalten Sie die eigentliche Unterlassungserklärung auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Dies ist wichtig zu wissen:

Mit Ihrer Unterschrift unter diese vorgefertigten Dokumente verpflichtet man sich nicht nur zur Unterlassung, sondern auch bei einem erneuten Verstoß eine oft unangemessen hohe Summe an den Abmahnenden zu zahlen!

Deshalb ist hier Vorsicht geboten! Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie!

Inhalt Unterlassungserklärung – was ist die Vertragsstrafe?

Die Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung muss das Versprechen einer sog. Vertragsstrafe enthalten.

Damit muss der Abgemahnte versprechen, dass er bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Strafe zahlt.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell und kompetent!

Webseitenprüfung, Webseiten Check

Webseitenprüfung, Webseiten Check

Sie betreiben eine Website oder einen Blog und bewerben damit Ihr Unternehmen?
Wir beraten Sie und erstellen Ihnen kurzfristig abmahnsichere Rechtstexte für Ihre Webseite oder Ihren Blog! Sprechen Sie uns an!

Für einen ersten Überblick haben wir hier einige Informationen für Ihren Websiten-Check bereit gestellt:
Als Betreiber einer Internetseite müssen Sie im Allgemeinen beachten, dass u.a.
– das Impressum,
– die Allgemeine Geschäftsbedingungen,
– die Datenschutz-Belehrung,
– die Plugins für die Sozialen Netzwerke (Like-Button etc.),
– die verwendeten Bilder und
– das Kontaktformular
ordnungsgemäß gekennzeichnet, bzw. mit den notwendigen Hinweisen versehen sind.

Ihre Internetseite – das Impressum

Es bestehen schon bezüglich des Impressums weitreichende Informationspflichten.

So müssen je nachdem, ob der Blog oder die Webseite redaktionell gestalteten Inhalt vorhält auch die Angaben zu dem jeweiligen Verantwortlichen angepasst werden.

Grundsätzlich benötigt man auch bei juristischen Personen wie einer GmbH oder AG die vollständige Adresse sowie die vertretungsberechtigten natürlichen Personen!

Kontaktinformationen und auch die Angabe einer Emailadresse sind Pflicht, weitere Kontaktinformationen sollten angegeben werden.

Auch eine Steuernummer muss unter bestimmten Umständen angegeben werden.

Zulassungspflichtige Gewerbe müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben.

Im Übrigen gibt es weitere, zwingende Angaben, die gemacht werden müssen. Diese hängen von der Ausgestaltung des Seiten-Betreibers ab.

Ihre Internetseite – der Datenschutz

Sofern Sie eine Internetseite betreiben, müssen Sie als sog. Diensteanbieter über den die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und der Verwendung von personenbezogenen Daten und auch deren etwaige Weitergabe unterrichten.

All dies findet sich in § 13 TMG (Telemediengesetz).

Auf Ihrer Website werden diese geforderten Informationen unter einem gesonderten Button für den Nutzer abrufbar vorgehalten. Wir raten immer dazu, dies unter einem eigenen Button zu tun und die Datenschutzerklärung nicht z.B. unter dem Impressum vorzuhalten.

Die Datenschutzerklärung muss den Nutzer Ihrer Internetseite oder Ihres Blogs vollständig und wahrheitsgemäß darüber informieren, welche Daten gespeichert werden, warum dieses Daten gespeichert werden, welche Daten von dem Browser übermittelt werden.

Immer wieder Gegenstand von Prozessen ist dabei, ob z.B. Google-Analytics oder Piwik datenschutzgetreu eingebunden werden können, ob das Kontaktformular über die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerspruchs aufklären muss oder ob der beliebte Facebook-Like-Button überhaupt datenschutzgerecht genutzt werden kann.

Wenn die Datenschutzerklärung nicht vollständig oder rechtssicher ausgestaltet ist, so kann darin eine Ordnungswidrigkeit liegen, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.

Ob auch die Abmahnung eines Mitbewerbers gerechtfertigt ist, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Hierzu gibt es gegenläufige Rechtsprechung.

Ihre Internetseite – soziale Netzwerke

Eine gute Möglichkeit, die eigene Internetpräsenz zu bewerben, ist über die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram, Google+ etc. (Social Network).

So gibt es z.B. die Möglichkeit den Facebook-Like-Button in die eigene Seite einzubauen und so Empfehlungen zu sammeln.

Auch hier ist allerdings Vorsicht geboten:

Diese sog. Social-Media-Plug-ins sind immer wieder Streitgegenstand von Prozessen und werden von Verbraucherschützern und Datenschützern aufmerksam beobachtet.

So gibt es Urteile, die besagen, dass der „Like“-Button wettbewerbswidrig ist, weil er gegen Datenschutzgrundsätze verstößt.

Wichtig ist hier allerdings auch: Eine einfache Verlinkung auf die eigene Facebook-Seite ist davon nicht betroffen.

Es gibt insofern keine abschließende Klärung der Frage, ob und inwieweit Plugins mit dem bestehenden Recht des Datenschutzes übereinstimmen.

Sie haben Fragen zu den Social Media Plug Ins auf Ihrer Internetseite? Unsere Anwälte helfen Ihnen kurzfristig weiter – rufen Sie uns an!

Ihr Online-Shop – AGB

Das WWW ist ein Marktplatz fast ohne Grenzen – der Kundenkreis, der über einen Online-Shop erreicht werden kann, wesentlich größer als über einen Präsenz-Shop vor Ort. Gleichzeitig fallen Kosten für ein Ladengeschäft in attraktiver Lage weg.

Zu beachten bei dem Betreiben eines Onlineshops ist, dass nicht nur der Kreis der erreichten Kunden viel größer wird, sondern auch der Mitbewerber und Konkurrenten, die Zugriff auf Ihre Online-Präsenz haben.

Hier lauern z.B. rechtliche Gefahren in  Form von Unterlassungsansprüchen und / oder Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung!

Wichtig ist, kopieren Sie nie die AGB eines Mitbewerbers. Zum Einen übernehmen Sie ungeprüft Inhalte, die ggf. eine Abmahnung auslösen können, zum Anderen verletzen Sie ggf. Urheberrechte und lösen damit – selbst wenn die AGB rechtssicher sind – Unterlassungsansprüche wegen Verstöße gegen das Urheberrecht aus!

Solche Verstöße werden im Übrigen regelmäßig und systematisch von Wettbewerbern abgemahnt. Eine solche Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben und für den Abgemahnten teuer werden.
Die für den Handel im Internet geltenden Gesetze und die dazugehörige Rechtssprechung sind umfangreich und leider unübersichtlich. Schon bei der Erstellung eines Onlineshops müssen die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Informationspflichten und des Ablaufs des Bestellprozesses beachtet werden.

Gerne beraten wir Sie daher bei der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Internetpräsenz!

Internetrecht – Rechtsanwalt in Hamburg / Ebay, Ebayshop, Ebayhandel

Ein Ebay-Shop ist schnell eröffnet und hat für den Händler einen hohen Stellenwert. Viele Onlinehändler nutzen den Ebay-Shop neben dem Onlineshop zur Erhöhung Ihrer Umsätze.

Auch wenn die Eröffnung eines Shops bei Ebay unkompliziert und schnell von statten geht, gelten hier die gleichen Regeln wie für jede Unternehmensgründung auch.

So muss meist ein Gewerbe angemeldet und gegebenenfalls eine Gesellschaft gegründet werden.

DArüberhinaus gelten für den Vertrieb über einen Ebay-Shop ähnliche Anforderungen wie an einen Onlineshop: es müssen die gesetzliche vorgegebenen Informationspflichten eingehalten werden und die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mehr als sinnvoll.

Wichtig:

Kopieren Sie nie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Online-Händler oder Konkurrenten!

Zum Einen gelten für Onlineshops und Ebay-Shops unterschiedliche Anforderungen, hier steckt der Teufel im Detail!

Zum Anderen sind die Texte der Mitbewerber ggf. urheberrechtlich geschützt und es droht eine Abmahnung. Auch kann man nicht sicher sein, dass die kopierten AGB keine Fehler enthalten. Dann kann schnell eine Abmahnung ins Haus flattern.

Informationen zu Abmahnungen finden Sie hier.

Darüberhinaus haben Händler bei Ebay auch immer wieder mit sog. „Spaßbietern“ zu tun, die Produkte erwerben, den Vertragsschluss jedoch nicht als verbindlich ansehen.

Vorzeitige Beendigung einer Ebay Auktion – geht das?

Auch die vorzeitige Beendigung der Auktion kann schnell teuer werden. Hier können z.B. Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers entstehen, wenn es für die vorzeitige Beendigung keinen ausreichenden Grund gab!

Dies kann dann schnell hohe Kosten für den Verkäufer verursachen.

Ebay – gewerblich oder privat?

Darüber geht es auch immer wieder um die Frage, ist ein Verkäufer gewerblich tätig  oder nicht. Insofern kann es vorkommen, dass ein eigentlich gewerblicher Verkäufer sich dadurch Vorteile verschaffen will, dass er als Privater anbietet und verkauft. So kann er die rechtlichen Auflagen wie z.B. die weitreichenden Informationspflichten für gewerbliche Verkäufer zu umgehen.

Des Weiteren hat sich gezeigt, dass Konkurrenten Testkäufe bei Mitbewerbern tätigen, um im Anschluss negative Bewertungen abzugeben. Dies kann geschäftsschädigend sein und sollte auf keinen Fall hingenommen werden.

Der Verkauf Ihrer Waren über Ebay unterliegt vielen rechtlichen Vorgaben.

Wir helfen Ihnen, Ihren Shop entsprechend zu gestalten!