Auch bei uns in Hamburg ist es manchmal heiß im Sommer. Bei anhaltender Hitze stellt sich immer mal wieder die Frage: wie sind eigentlich die Rechte am Arbeitsplatz? Gibt es „hitzefrei“ in der Schule und bei der Arbeit?
Als Anwälte für Arbeitsrecht können wir Ihnen hier Klarheit verschaffen:
Als Arbeitnehmer versucht man sich auch die heißen Tage möglichst angenehm an seinem Arbeitsplatz zu gestalten. Insofern muss auch der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich die Räume nicht übermäßig aufheizen und die Arbeitnehmer sich abkühlen können.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sagt insofern:
„Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.“
Diese wird mit grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius als noch zuträglich angesehen. Allerdings gilt an besonders heißen Sommertagen, dass auch bei höheren Temperaturen gearbeitet werden muss.
Für Menschen, die im Freien arbeiten, soll der Arbeitgeber Sonnenschutz bereit halten. Das können Sonnencreme, Mützen, Schutzkleidung, Sonnensegel etc. sein.
In Absprache mit dem Arbeitgeber können die Arbeitszeiten auch in die frühen Morgenstunden und/oder späten Abendstunden verlegt werden. Dies geht allerdings nur, sofern betriebliche Belange nicht entgegen stehen,
Was aber dürfen Eltern, wenn die Schule „hitzefrei“ gibt?
Zunächst gibt es keine allgemeine Regelung dazu, ab wann die Schule den Schülern bei hohen Temperaturen freigibt. Dies ist den Ministerien in den Bundesländern überlassen:
In Hamburg gibt es keine einheitliche Regelung. Die Entscheidung über „hitzefrei“ wird den Schulen und damit den Schulleitern überlassen. Es ist eher unüblich, dass wegen heißen Wetters die Schule frei gibt, zumal wegen steigender Berufstätigkeit der Eltern eine Betreuung gewährleistet werden muss. Üblich ist es jedoch an vielen Schulen an heißen Tag den Stundenplan flexibel zu halten. So wird z.B. von aufgeheizten Räumen zu schattigen Plätzen zu gewechselt.
Sollte es zu Schulausfall kommen, so müssen die Eltern sich um Betreuung kümmern. Gibt es diese nicht, müssen Sie von ihrem Arbeitgeber – ggf. unbezahlt – freigestellt werden. Dies ist allerdings die letzte Option.
Wir hoffen, dass Sie sich an den hohen Temperaturen freuen können.
Wenn Sie Fragen zu „hitzefrei bei der Arbeit“ haben, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung!